12.07.2025: Hinweise zur Beantragung eines Zweitspielrechtes für Juniorinnen und Junioren

Frauen- und Mädchen- sowie Jugendausschuss informieren über Anpassung von § 12 NFV-Jugendordnung
 

An alle Vereine im Kreis Northeim-Einbeck

 

 

Auf diesem Wege möchte wir nochmals auf die Neufassung/Änderung des § 12 der NFV-Jugendordnung hinweisen, was die Voraussetzungen für die Erteilung/Genehmigung eines Zweitspielrechtes angeht.

 

Unter anderem ist nunmehr folgendes zu beachten:

 

Ein Zweitspielrecht darf nicht erteilt werden, wenn sich die dadurch geschaffene Spielmöglichkeit im Gastverein bezüglich Spielklasse, Spielgebiet und Mannschaftsart nicht von einer bestehenden Spielmöglichkeit im Stammverein unterscheidet.

 

Der NFV hat hierzu auch eine Übersicht angefertigt, die nachstehend aufrufbar ist. Ferner ist dort der § 12 auch nochmals eingestellt worden.

 

Das ZRS-Antragsformular ist hier auf der Kreis-Homepage abrufbar => www.nfv-northeim-einbeck.de/junioren/downloads

 

Mit sportlichen Grüßen

 

Kristin Berger & Nora Voltmann & Stephan Schamuhn

 


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